Lücken schließen durch eine umfassende Beratung

Im Bereich der Rechtsberatung ist besonders der Beratungszweig, der die Verbindung zum Steuerrecht herstellt, und so die umfassende Beratung sichert, von Bedeutung. Es handelt sich um

  • Fragen des Gesellschaftsrechts wie z.B. die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Beratung zu einer für den Mandanten optimalen Rechtsform
  • Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. die Erstellung von Arbeitsverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Problemstellungen des Sozialversicherungsrechts
  • Fragen des Familienrechtes, wie z.B. Ehe- und Scheidungsvereinbarungen

Ein weiteres großes Augenmerk richten wir auf die Erstellung von Vorsorgelösungen, wie die Ausarbeitung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten.

Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungen liegt durch die praktische Berufserfahrung von Rechtsanwalt Wiesrecker im Sozial- und insbesondere im Sozialversicherungsrecht und der damit verbundenen Durchsetzung von Interessen gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und anderen Sozialträgern.

Neben klassischen Fragen des Zivilrechts, wie die Abwicklung von Verkehrsunfällen u.Ä. übernehmen wir gerne Ihr gesamtes Forderungsmanagement: Das bedeutet, dass das komplette Mahnwesen und die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an unser Büro übertragen werden können.